Während des Festivals ist die Zufahrt nur über die Mozartstraße möglich – das Festival ist rund um Waidhofen an der Thaya bestens beschildert, sodass sie rasch Ihr Ziel finden! Bitte stellen Sie sich nicht vor Ausfahrten oder halb auf Gehsteige!
Nachdem im Dezember 2010 die Regionalbahnstrecke zwischen Schwarzenau und Waidhofen an der Thaya für den Personenverkehr eingestellt wurde, fehlt für alle Bahnreisenden eine wichtige Verbindung auf dem Weg zum Musikfest von Wien kommend.
Daher empfehlen wir auf das Angebot der Fa. Frank zurückzugreifen, die eine Buslinie von Wien (Praterstern) nach Litschau anbietet, die auch in Waidhofen hält. Vom Busbahnhof in der Innenstadt dauert der Weg zu Fuß zum Festivalgelände nicht länger als 10 Minuten.
Nähere Informationen finden Sie hier:
http://www.frankreisen.at/linienverkehr/informationen/
Im Rahmen des Musikfests und des „Warming-up-Days“ sind im Innenstadtbereich diverse Straßen gesperrt. Genaue Informationen können hier heruntergeladen werden: Straßensperren-Info
Es besteht die Möglichkeit, von Donnerstag 27.6.2019 abends bis Montag 1.7.2019 mittags den Campingplatz im Rahmen des Musikfestes gratis zu benutzen. Das Festivalgelände, welches während des Jahres als Campingplatz fungiert, bietet alle Annehmlichkeiten in Bezug auf Toiletten, Dusch- und Waschgelegenheiten. Für Camping außerhalb des Festivalgeländes wird keine Haftung übernommen!
Camping frei!
Die Betreuung umfasst:
Gerne verwöhnen wir Sie mit unserem traditionellen Kulinarium, welches sowohl Fleischiges als auch Fleischloses umfasst. Und mit einem frisch gezapften Bier, einem Achterl Wein oder einem „Kracherl“ schmeckt alles noch besser.
Samstag und Sonntag gibt’s natürlich auch Frühstück!
Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptiert die/der Besucher_in die Festivalordnung.
Eine Kartenrücknahme (Tausch oder Rücknahme) sowie Übertragung ist – auch im Falle von Programmänderungen – nicht möglich. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Im Falle einer Absage der Veranstaltung werden die Karten innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsdatum zurückgenommen.
Ohne Genehmigung sind jegliche Bild- und/oder Tonaufnahmen vor, während und nach der Vorstellung aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen ist der Besucher damit einverstanden, daß die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.
für Veranstaltungen im IGEL gibt es in allen Geschäftsstellen der Sparkassen und Erste Bank.